I. Aufzug funktioneirt immer schlecht, weil freistehend, wodurch Eisenteile stets rosten nach jedem Regen Störungen.
II. Bleibt stecken, ohne dass irgend etwas anderes getan wurde, als was die Vorschrift besagt. Hiefür Zeugen (Familienmitgliedre[!], Hausmeister, andere Parteien.)
III. Sehr unintelligentes Mädchen (als solches erst später erkannt, da erst einige Tage im Dienst) hat begreiflicherweise, erschreckt durch das unverschuldete Stehenbleiben des Aufzuges (ein Verschuld ist nie behauptet worden, unbeweisbar, dagegen zu beweisen, dass auch andere unverschuldet stecken geblieben sind: auch ich) den Kopf verloren und vielleicht in diesem Augenblick erst gegen die Vorschrift gehandelt, indem sie alle Knöpfe, es sind das die der tieferliegenden Stockwerke (technisch unbegreiflich!) der Reihe nach gedruckt hat. Angeblich soll dadurch ein Rad gebrochen und Eisenstücke in den Hof gefallen sein.
Frage:
1. Hat es Zweck und lohnt es die Kosten, den Aufzug durch einen Fachmann prüfen zu lassen?
2. Kann man durchsetzen, dass der Richter geteiltes Verschulden annimmt, weil ja das ganze Malheur überhaupt nicht passiert wäre, wenn der Aufzug nicht immer ohne Verschulden des Benützers stecken bliebe?
3. Da ich immer mitgezahlt habe, wenn am Aufzug oder anderwärts Reparaturen im Hause waren, an denen ich nicht schuld hatte: ist es durchzusetzen, dass auch diesmal alle Parteien gemeinsam (eventuell ich einen grösseren Teil) bezahlen?
4. Lohnt es die Kosten, d[ie] Rechnung überprüfen zu lassen. Herr F. hat die Gepflogenheit immer erst viel höhere Summen zu verlangen und begnügt sich dann mit wesen[t]lich weniger.